Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 2RO GROUP GmbH (Marke HEROTH), Hohenrainstrasse 24a, 4133 Pratteln.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Offerten, Verträge und Leistungen der 2RO GROUP GmbH (nachfolgend „HEROTH") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit HEROTH diesen schriftlich zugestimmt hat.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind freibleibend und während 30 Tagen gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch HEROTH oder mit Beginn der Ausführung zustande. Massgebend ist der Leistungsumfang gemäss Offerte.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Zusätzliche, nicht offerierte Leistungen werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akonto- bzw. Teilzahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug ist HEROTH berechtigt, Verzugszins gemäss Obligationenrecht zu verlangen.
5. Termine und Ausführung
Ausführungstermine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Lieferengpässen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt HEROTH den rechtzeitigen Zugang zum Objekt, notwendige Informationen, Pläne sowie allfällige Bewilligungen kostenlos zur Verfügung.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Arbeiten. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu rügen und werden von HEROTH im Rahmen der Gewährleistung behoben.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. HEROTH behebt berechtigte Mängel innert angemessener Frist.
9. Haftung
HEROTH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folge- und indirekte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10. Rücktritt und Stornierung
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Auftrag zurück, sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten (z. B. bestelltes Material, Planungsaufwand) zu vergüten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der 2RO GROUP GmbH in Pratteln, soweit gesetzlich zulässig.
Bei grösseren Bau- und Innenausbauprojekten gelten ergänzend die individuell vereinbarten Werkverträge bzw. die einschlägigen SIA-Normen.
Stand: 2026